E x p e r t s - M u n i c h

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung und Bedingungen

1) Die Leistungen und Angebote von E X P E R T S - Limousineservice Munich, Inhaber Joachim Niederlöhner, nachstehend kurz EXPERTS genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn EXPERTS sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebot und Vertragsabschluß

1) Die Angebote von EXPERTS sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von EXPERTS. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2) Die Angestellten und Mitarbeiter von EXPERTS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
§3 Preise

1) Soweit nicht umseitig etwas anderes vereinbart ist, gilt grundsätzlich die jeweils aktuelle Preisliste von EXPERTS.
2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive Nebenkosten die im Rahmen des Auftrages anfallen. Hierzu zählen insbesondere Parkgebühren, Straßennutzungsgebühren, sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von den Kunden oder beförderten Personen in Auftrag gegeben werden.
3) Soweit nicht anders angegeben, hält sich EXPERTS an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise zehn Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung von EXPERTS genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
4) Die Preise verstehen sich falls nicht anders vereinbart, exklusive einer An- und Abfahrtpauschale, die sich grundsätzlich nach Aufwand berechnet. Dabei wird mindestens eine halbe Zeitstunde jeweils für An- und Abfahrt zusätzlich berechnet, die an den vereinbarten Zeittarif angehängt wird.
§4 Stornierungen, Absagen von Teilleistungen

1) Der Auftraggeber kann zu jedem Zeitpunkt von Aufträgen zurücktreten bzw. nur Teilleistungen von Aufträgen in Anspruch nehmen. In diesem Fall berechnet EXPERTS pauschalierte Stornierungsgebühren in Höhe von:
bis 2 Tag vor Auftragsbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an
bis 1 Tag vor Auftragsbeginn 50% des vereinbarten Preises
am Tage des Auftragsbeginns 80% des vereinbarten Preises
sind Fahrzeug und Chauffeur bereits am Einsatzort 100% des vereinbarten Preises
Maßgebend für den Stornierungszeitpunkt ist der Eingang der Stornierung bei EXPERTS. Stornierungen werden grundsätzlich in der Zeit vom Montag bis Sonntag zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr angenommen. Bei späterem Eingang gilt der nächste Tag als Stornierungsdatum.
2) Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen nachzuweisen, dass EXPERTS ein Saden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§5 Leistungszeit, Teilleistungen, Leistungsänderungen

1) Die Leistungszeit richtet sich nach den Rahmenbedingungen des Auftrages und wird eigenverantwortlich durch EXPERTS abgestimmt.
2) EXPERTS ist zu Teilleistungen berechtigt.
3) Sollte nach Auftragsbeginn feststehen, dass die angeforderte bzw. vertraglich vereinbarte Dienstleistung erheblich von den bestehenden Verträgen abweicht, ist EXPERTS berechtigt eine Preiskorrektur nach der gültigen Preisliste vorzunehmen. Dies kann auch nachträglich gegen Nachweis der geleisteten Stunden erfolgen.
§6 Zahlungen

1) Zahlungen sind zwei Wochen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit keine anderen Vereinbarung getroffen worden ist. Die Rechnungen sind ohne Abzug per Banküberweisung auf eines der in der Rechnung genannten Bankkonten oder per Nachnahme per Verrechnungsscheck zahlbar.
2) EXPERTS kann vor Beginn einer Dienstleistung eine Anzahlung in Höhe von 25% des zu erwartenden Umsatzvolumens verlangen.
3) EXPERTS ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist EXPERTS berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4) Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn EXPERTS über den geforderten Betrag verfügen kann.
5) Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist EXPERTS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
6) Wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn EXPERTS andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, ist EXPERTS berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. EXPERTS ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7) Im Falle des Verzuges ist EXPERTS darüber hinaus berechtigt, von sämtlichen noch nicht ausgeführten Verträgen zurückzutreten.
8) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltendgemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.
§7 Haftungsbeschränkung, Verjährung

1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung aus positiver Forderungsverletzung, aus verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen EXPERTS als auch gegen einen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2) Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung unserer Dienstleistung müssen schriftlich, innerhalb eines Kalendermonats nach Beendigung des Auftrages, bei EXPERTS vorliegen.
3)Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die EXPERTS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere auch Streik, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, usw.), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat EXPERTS bei verbindlich vereinbarten fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigt V für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4) Sofern EXPERTS die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in maximaler Höhe des Nettorechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Leistung.
5)Die Haftung von Schäden, die nicht Körperschäden sind (z.B. Vermögensschäden durch ausgefallene Promotion- oder Konzerttermine), ist auf eine Höhe von 10.000 € begrenzt.
6)Personenschäden sind durch die KFZ Haftpflicht Versicherung bis maximal 8.000.000 € je geschädigter Person abgedeckt.
§8 Mitwirkungspflicht des Vertragspartners

EXPERTS erhält von dem Auftraggeber alle für die Durchführung des Dienstleistungsvorhabens erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten, soweit die Erfordernis dem Vertragspartner bekannt ist. Die Unterlagen, Informationen und Daten müssen EXPERTS innerhalb einer zumutbaren Zeit in endgültiger und verbindlicher Fassung vorliegen. EXPERTS ist nicht verpflichtet, die zu übergebenden Unterlagen, Informationen und Daten auf Mängelfreiheit zu überprüfen.
§9 Geheimhaltung

1) EXPERTS wird als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Dritten nicht zugänglich machen, solange und soweit nicht diese Informationen auf andere Weise allgemein bekannt geworden sind oder vom Auftraggeber auf die vertrauliche Behandlung schriftlich verzichtet hat. Für den Auftraggeber gilt gegenüber EXPERTS eine entsprechende Verpflichtung.
2) Für die Rechtmäßigkeit der Benutzung von Unterlagen, Informationen und Daten, die der Auftraggeber EXPERTS übergibt, haftet nur der Auftraggeber. EXPERTS ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Benutzung zu überprüfen. Sollte EXPERTS aufgrund der Benutzung solcher Unterlagen, Informationen und Daten von Dritten auf Unterlassung oder Schadenersatzansprüche in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber EXPERTS von allen Ansprüchen frei.
§10 Gewährleistung

Sollte eine Dienstleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Auftraggeber innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. EXPERTS ist berechtigt, durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. EXPERTS kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand fordert.
§11 Allgemeine Bestimmungen

1)Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EXPERTS und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München
3) Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die Ihrem wirtschaftlichen Zweck entspricht.

EXPERTS - Limousineservice Munich
Joachim Niederlöhner
Leopoldstrasse 163 b
80804 München
Fon +49 (0)172 850 36 00
Fax +49 (0) 89 314 60 10
e-Mail: jnl@experts-munich.com